Das neue EU-Recht für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen (im Konkreten die EU-Drohnen-Verordnung, DVO (EU) 2019/947) sieht eine umfassende Registrierungspflicht vor.
Danach müssen sich alle Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen ab den 01.01.2021 registrieren (vgl. Art. 14 EU-Drohnen-VO). Modellflieger, die Flugmodelle mit einer Startmasse von mehr als 250 g betreiben, fallen unter diese Registrierungspflicht.
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