Das neue EU-Recht für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen (im Konkreten die EU-Drohnen-Verordnung, DVO (EU) 2019/947) sieht eine umfassende Registrierungspflicht vor.
Danach müssen sich alle Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen ab den 01.01.2021 registrieren (vgl. Art. 14 EU-Drohnen-VO). Modellflieger, die Flugmodelle mit einer Startmasse von mehr als 250 g betreiben, fallen unter diese Registrierungspflicht.
Modellflieger*innen, die im AEROCLUB I NRW Mitglied sind, ist die Möglichkeit eröffnet, dass der DAeC diese Registrierung übernimmt. Der einzelne Modellflieger muss sich dann nicht mehr selbst im staatlichen Drohnenregister eintragen. Es können ihm insoweit auch keine Gebühren für eine Einzelregistrierung anfallen.
Widerspruchsrecht
Wenn Du als Mitglied der FSV- Vest mit der Weiterleitung Deiner Daten an den DAeC und das staatliche Registrierungssystem nicht einverstanden bist, bitten wir dich, bis zum 29.10.2020 Deinen Widerspruch dem Vereinsvorstand, Michael Nitschke, m.nitschke@fsv-vest.de, zukommen zu lassen.
Hinweis: Die FSV-Vest wird nur Vollmitglieder an den DAeC melden. Doppelmitglieder müssen sich über Ihren Erstverein registrieren lassen.
Weiter Details kannst Du dem Anhang entnehmen.