Das neue EU-Recht für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen (im Konkreten die EU-Drohnen-Verordnung, DVO (EU) 2019/947) sieht eine umfassende Registrierungspflicht vor.
Danach müssen sich alle Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen ab den 01.01.2021 registrieren (vgl. Art. 14 EU-Drohnen-VO). Modellflieger, die Flugmodelle mit einer Startmasse von mehr als 250 g betreiben, fallen unter diese Registrierungspflicht.
Modellflieger, Modellbauer und Modellbau-Interessierte, herzlich Willkommen
auf unserer Internetseite.
Wir versuchen auf unserer Seite einen Einblick in das Hobby Modellbau und Flugmodellsport zu geben
und Sie mit allen wichtigen Informationen rund um unseren Verein zu versorgen.
Am 11. Oktober durfte unsere Jugendabteilung einen spannenden Ausflug zum Flugplatz Loemühle in Marl unternehmen.
Ein ganz besonderer Dank gilt der Geschäftsführung des Flughafens, die unseren Jugendlichen interessante Einblicke in den Tower, den Hangar und das Geschehen rund um den Flugplatz ermöglicht hat.
Es war ein toller und erlebnisreicher Nachmittag, bei dem unsere Jugendlichen viel Neues entdecken und einen Blick hinter die Kulissen des Flugplatzes werfen konnten.
Antrag zu der Mitgliederhauptversammlung am 21.01.2018:
Der Vorstand beantragt, das von zu den zu leistenden Arbeitsstunden mindestens eine Stunde bei Arbeitseinsätzen zur Platzpflege abgeleistet werden muss. Die Arbeitseinsätze zur Platzpflege werden zu Beginn des Jahres durch den Vorstand festgelegt.