Änderung der Flugbetriebsordnung
Liebe Mitglieder,
mit Erscheinen des Bundesgesetzblattes Nr. 17 vom 06.04.2017 haben sich auch für uns und unseren Flugbetrieb einige Änderungen ergeben.
Um diesen gesetzlichen Vorschriften Rechnung zu tragen musste unsere Flugbetriebsordnung in einigen Punkten geändert werden.
Zwei wesentliche Veränderungen die alle Flugmodelle betreffen sind:
- alle Flugmodelle (Flächen/Hubschrauber/Multicopter) mit einem Startgewicht von mehr als 0,25 kg müssen an sichtbarer Stelle in dauerhafter und
feuerfester Beschriftung den Namen und die Anschrift ihres Eigentümers ausweisen. Hierfür gilt eine Übergangsfrist bis zum 01.10.2017.
Bis dahin gilt daneben die bisherige Regelung der Flugbetriebsordnung vom Stand 07.03.2015.
- der Betrieb von Flugmodellen darf nicht ausserhalb der Sichtweite des Steuerers erfolgen. Ausserhalb der Sichtweite befindet sich ein Modell
dann, wenn der Steuerer es ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr sehen oder seine Fluglage nicht mehr eindeutig erkennen kann.
Diese Definition ist etwas präziser als die bisherige, nach der es ausreichte das Modell beobachten zu können.
Bezüglich des sogenannten FPV-Betriebes, also dem Steuern eines unbemannten Fluggerätes unter Zuhilfenahme eines visuellen Ausgabegerätes
(insbesondere einer Videobrille) haben sich nun auch erhebliche, für uns erfreuliche Veränderungen ergeben.
Diese Betriebsart ist ab sofort auf unserem Fluggelände unter Beachtung der aktuellen Flugbetriebsordnung und insbesondere der folgenden Punkte erlaubt.
-eine Flughöhe von 30 m über Grund darf nicht überschritten werden
- ein FPV-Flug darf nur unter persönlicher und unmittelbarer Aufsicht eines FPV-Lotsen betrieben werden.
Ein FPV-Lotse ist dabei eine Person die das Fluggerät ständig in Sichtweite hat, den Luftraum beobachtet und den Steuerer unverzüglich auf Gefahren hinweisen kann.
Der FPV-Lotse muss wie der Steuerer auch über eine gültige Fluglizenz der FSV-Vest verfügen. Der FPV-Lotse unterliegt darüber hinaus allen Obliegenheiten der Platz- und Flugbetriebsordnung.
- das FPV-Flugmodell darf während des gesamten Fluges ebenfalls nicht ausserhalb oder annähernd ausserhalb der Sichtweite eines FPV-Lotsen betrieben werden.
Der Betrieb erfolgt ausserhalb der Sichtweite des FPV-Lotsen wenn dieser das FPV-Modell (Unbemannte Fluggerät) ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr sehen
oder seine Fluglage nicht mehr eindeutig erkennen kann.
- Personen und Tiere, der Vorbereitungsraum, das Vereinsheim und dessen unmittelbare Umgebung, der Pilotenstandort, Wege und Parkflächen im Umfeld des Fluggeländes und Wohngrundstücke in
der Umgebung des Fluggeländes - dürfen nicht (auch nicht kurzzeitig) ange- oder überflogen werden. Zu diesen ist stets ein seitlicher Mindestabstand von 15 m einzuhalten.
Bitte macht Euch eingehend mit der neuen Flugbetriebsordnung vertraut, die Ihr hier auf der Seite als auch in Kürze im Frequenzkasten am Platz findet.
Wir werden all dies natürlich in unserer nächsten Flugbetriebsleiterschulung näher erläutern.
Wir wünschen Euch einen erfolgreichen Start in die neue Sasion.
Holm- und Rippenbruch !
Der Vorstand