Schonfrist für Modell-Adressschilder verstrichen !
Liebe Mitglieder und Gastpiloten,
die Übergangsfrist für die bisher verwendeten Schilder zur Kennzeichnung von Flugmodellen ist verstrichen.
Gemäss Punkt 4, Teil B unserer Flugbetriebsordnung sind ab sofort für Modelle mit einer Startmasse ab 250 Gramm ausschliesslich feuerfeste Adressschilder zulässig, andernfalls dürfen diese nicht mehr betrieben werden.
Der Vorstand